SCHUTZWOHNUNG


 
 
 
 
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  Die Schutzwohnung bietet Menschen ab 18 Jahren und
deren Kindern einen Schutzraum - unabhängig von Geschlecht,
Herkunft, Religion und Kultur.

 
• Die Aufnahme kann nur auf Deinen ausdrücklichen Wunsch erfolgen.
 
• Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
 
• Alle Unterstützungsangebote basieren auf Freiwilligkeit,
wobei eine Mitwirkung zur Klärung der Situation Deinerseits
unbedingt notwendig ist.


 
 
Unterstützung in Fällen von:
 
• häuslicher Gewalt (physisch, psychisch)
 
• sexueller bzw. sexualisierter Gewalt
 
• sozialer Gewalt
 

 

 

 
Du bist von Gewalt im häuslichen und sozialen Umfeld betroffen?
Kontaktiere uns!

 

 

 

 
Grundsätzliches
 
• Die Adresse der Wohnung ist anonym.
 
• Die Schutzwohnung kann bis zu 3 Monate bewohnt werden.
 
• Das Leben in der Schutzwohnung muss sellbstständig gestaltet werden.
 
• Haustiere können nicht mit einziehen, ausgenommen nachweislich ausgebildete Therapietiere.
 
• Das Leben wird durch eine Wohnungsordnung geregelt.
 
• Die Unterstützung findet durch Beratung, Vermittlung und Begleitung mit Hilfe
des internen und externen Netzwerkes statt.
 

 

 

 
BITTE BRINGEN SIE FOLGENDE GEGENSTÄNDE MIT :
 

Ausweis / Pass - Aufenthaltstitel
 

Bargeld / Geldkarte
 

Krankenversicherungskarte
 

Wichtige Unterlagen
(wie Bürgergeldbescheid, Mietvertrag, Geburtsurkunde, Scheidungsurteil,
Sorgerechtsvereinbarung, Kindergeldbescheid, Besitzbescheinigungen etc.)
 

Kleidung und Dinge des täglichen Bedarfs, wie Hygieneartikel
 

Persönliches Spielzeug und Schulsachen der Kinder
 

Medikamente, auf die du oder deine Kinder angewiesen sind
 

Schlüssel

 
  regenbogen

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