SCHUTZWOHNUNG
Die Schutzwohnung bietet Menschen ab 18 Jahren und
deren Kindern einen Schutzraum - unabhängig von Geschlecht,
Herkunft, Religion und Kultur.
• Die Aufnahme kann nur auf Deinen ausdrücklichen Wunsch erfolgen.
• Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
• Alle Unterstützungsangebote basieren auf Freiwilligkeit,
wobei eine Mitwirkung zur Klärung der Situation Deinerseits
unbedingt notwendig ist.
Unterstützung in Fällen von:
• häuslicher Gewalt (physisch, psychisch)
• sexueller bzw. sexualisierter Gewalt
• sozialer Gewalt
Du bist von Gewalt im häuslichen und sozialen Umfeld betroffen?
Kontaktiere uns!
Grundsätzliches
• Die Adresse der Wohnung ist anonym.
• Die Schutzwohnung kann bis zu 3 Monate bewohnt werden.
• Das Leben in der Schutzwohnung muss sellbstständig gestaltet werden.
• Haustiere können nicht mit einziehen, ausgenommen nachweislich ausgebildete Therapietiere.
• Das Leben wird durch eine Wohnungsordnung geregelt.
• Die Unterstützung findet durch Beratung, Vermittlung und Begleitung mit Hilfe
des internen und externen Netzwerkes statt.
BITTE BRINGEN SIE FOLGENDE GEGENSTÄNDE MIT :
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Ausweis / Pass - Aufenthaltstitel
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Bargeld / Geldkarte
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Krankenversicherungskarte
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Wichtige Unterlagen
(wie Bürgergeldbescheid, Mietvertrag, Geburtsurkunde, Scheidungsurteil,
Sorgerechtsvereinbarung, Kindergeldbescheid, Besitzbescheinigungen etc.)
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Kleidung und Dinge des täglichen Bedarfs, wie Hygieneartikel
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Persönliches Spielzeug und Schulsachen der Kinder
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Medikamente, auf die du oder deine Kinder angewiesen sind
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Schlüssel